Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
Erfolgreiche Projektentwicklungen benötigen rechtssichere Genehmigungen. Wir beraten bei der öffentlich-rechtlichen Realisierung von Bauprojekten und vertreten die Interessen unserer Mandanten gegenüber Behörden und sonstigen staatlichen Organen. Ferner berücksichtigen wir etwaige Ansprüche von Grundstücksnachbarn und streben gegebenenfalls erforderliche Nachbarschaftsvereinbarungen an. Unsere anwaltliche Kompetenz im Bereich des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts ist dabei auf die Vermeidung zeit- und kostenintensiver Rechtsstreitigkeiten durch eine enge Abstimmung mit Behörden und auch der Politik ausgerichtet. Projektentwickler, institutionelle Bauherren, Architektenbüros und Bauträger können dabei auf unsere ausgewiesenen juristischen Fachkenntnisse sowie unsere langjährige Expertise bauen.
Falls erforderlich, setzen wir die Ziele unserer Mandanten auch verwaltungsgerichtlich durch. Wir beraten ferner bei Planfeststellungsverfahren sowie im Bereich von Erschließungs- und städtebaulichen Verträgen.