SCHWERPUNKTEMARX ∙ SIEBERT ∙ Rechtsanwälte

Datenschutzrecht

Die Datenschutzgrundverordnung stellt seit 2018 besonders hohe Anforderungen an alle Unternehmen mit Höchststrafen von bis zu 20. Mio. EUR bzw. 4% des weltweiten Jahresumsatzes. Wir erstellen die notwendigen Datenschutzerklärungen für Homepage, Kundenkontakt und Beschäftigtendatenschutz und zeigen auf, welche Unterlagen von Unternehmen gegenüber den Aufsichtsbehörden vorgehalten werden müssen und unterstützen und beraten bei der Erstellung der Dokumente. Im Fall von Datenschutzverletzungen beraten und vertreten wir unsere Mandanten gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden und vor Gericht.

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