Handels- und Vertragsrecht
Zur Kernkompetenz unserer Mittelstandsberatung gehört die Vermeidung von Streitfällen im operativen Geschäft des Unternehmens. Zu diesem Zwecke sorgen wir für die rechtssichere Gestaltung der mit Kunden und Lieferanten abzuschließenden Verträge. Dies beinhaltet auch den Entwurf von Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Prüfung und Gestaltung von Verträgen auch bei Geschäften mit Auslandsbezug. Wir verfügen über langjährige Erfahrung bei Exportgeschäften der deutschen Maschinenbau- und Autozulieferindustrie.
Soweit Streitfälle auftauchen, kümmern wir uns mit Nachdruck um die Anspruchsdurchsetzung für unsere Mandanten, erforderlichenfalls in gerichtlichen Verfahren.
Besondere Expertise besteht im Bereich des Vertriebsrechtes. Wir verfügen über langjährige Erfahrung bei der Erarbeitung von Vertriebsverträgen, insbesondere im Handelsvertreterrecht, einschließlich der europarechtlichen Rahmenbedingungen, u.a. der Gruppenfreistellungsverordnung.
Bei Beratungsbedarf in anderen ausländischen Rechtsordnungen steht uns insbesondere das Anwaltsnetzwerk CONSULEGIS EWIV zur Verfügung.