Gesellschaftsrecht
Im Rahmen der Mittelstandsberatung entstehen ständig gesellschaftsrechtliche Fragestellungen. Das Gesellschaftsrecht stellt daher ein Kerngebiet unseres Leistungsangebotes dar, etwa bei der Wahl gesellschaftsrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten einschließlich umwandlungsrechtlicher Fragestellungen. Unser Beratungsportfolio beinhaltet auch die Unternehmensnachfolge und -sanierung.
Wir beraten bei der Gesellschaftsgründung einschließlich der Erstellung der erforderlichen Vertragswerke. Zu unseren Mandanten gehören börsennotierte Aktiengesellschaften, die von uns umfassend betreut werden. Dies reicht von gesellschaftsinternen Vorgängen wie der Vorbereitung und rechtlichen Begleitung von Hauptversammlungen im backoffice bis zur Beratung im Rahmen von Kapitalbeschaffungsmaßnahmen.
Besondere Anforderungen stellen gesellschaftsinterne Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern. Wir haben vielfach erfolgreich die rechtliche Interessenvertretung von Mandanten im Rahmen derartiger Auseinandersetzungen mit Mitgesellschaftern, etwa im Zusammenhang mit einer beruflichen Trennung, wahrgenommen.
Die Kanzlei verfügt über besonderes Know-how in der Beratung von Organen juristischer Personen (Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte und Beiräte) und Abschlussprüfern, insbesondere in Bezug auf deren Haftung. Wir haben ferner mehrfach erfolgreich Organhaftungsansprüche für von uns vertretene Gesellschaften durchgesetzt.